AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des SGD GmbH

Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und SGD GmbH. Sie gelten ergänzend zu den in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag getroffenen Abmachungen.


Leistungen der SGD GmbH

SGD GmbH verpflichtet sich, die vertraglich übernommenen Aufgaben mit qualifiziertem Personal auszuführen. Der Auftraggeber erteilt der SGD GmbH das Hausrecht gemäss Art. 186 StGB und die Vollmacht alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die für die Ausführung des Auftrages nötig oder nützlich sind. SGD GmbH verpflichtet sich, sich dem Auftraggeber gegen- über loyal zu verhalten und sämtliche im Zusammenhang mit der Dienstleistung erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinesfalls Dritten zur Verfügung zu stellen.

Die SGD GmbH haftet für Selbstverursachte Schäden an Personen und Sachen. Unsere Betriebs- Haftpflicht deckt jeden Dienst bis zu einer Schadensumme von CHF 5.000.000.- ab.

Die Beweislast für das Verschulden und den Schäden liegt beim Geschädigten. Die SGD GmbH haftet nicht für Schäden die auf technische Mängel an Investitionen, Apparaten und deren Folgeschäden, sowie Diebstahl zurückzuführen sind.


Einsatzzeiten, Änderungen und Absagen

Einsatzzeiten

Generell gelten die im Vertrag definierten Einsatzzeiten. Ist die Präsenz des eingesetzten Personals länger oder kürzer nötig, erfolgt die Abrechnung pro angebrochener 15 Minuten. Wenn nicht anders abgemacht, werden bei Änderungen nach Dienstantritt Minimum 3 Stunden in Rechnung gestellt.

Kurzfristige Anfragen 

Personalbestellungen welche später als 12 Stunden vor Dienstbeginn eingehen, werden mit einem Zuschlag von Pauschal 2 Stundenansätze pro Mitarbeiter in Rechnung gestellt.

Absagen bei regelmässigen Aufträgen (monatliche Aufträge)

Personalabsagen bei regelmässig wiederkehrenden Aufträgen werden bis 24 Stunden vor dem Einsatz ohne Kostenfolge akzeptiert. Kurzfristigere Absagen werden mit einem Unkostenbeitrag von Franken 60.00 pro geplanten Mitarbeitenden in Rechnung gestellt.

Absagen bei Einzelanlass

Schriftliche Absagen von Einzelanlässen durch den Kunden werden bis eine Woche vor dem Anlass ohne Kostenfolge akzeptiert. Bei kurzfristigeren Absagen werden 50% der vertraglich vereinbarten Personals als Entschädigung in Rechnung gestellt.


Verrechnung und Zuschläge

Umtriebsentschädigungen

Bei ausgestellten Umtriebsentschädigungen im Falle von Verstössen gegen richterliche Verbote oder Besitzesstörungen aller Art gem. ZGB Art. 928, werden nach abgelaufener Zahlungsfrist von 30 Tagen ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren / administrative Aufwendungen von CHF 20.00 inkl. MWST verrechnet. Die Zahlungsfrist der Zahlungserinnerung beträgt 10 Tage.

Wir behalten uns vor, offene Forderungen – nach Ablauf der Zahlungsfrist der 2. Zahlungserinnerung – unserem Inkassopartner oder der Polizei zu übergeben.
Sollte die Forderung dem Inkassobüro übergeben worden sein, gelten deren Gebühren und Verzugszinsen.

Bewachung, Event & Gastronomie, Objektschutz, Verkehrsdienst, etc.

Die Abrechnung der SGD GmbH Einsätze erfolgt im Normalfall direkt. Es wird unabhängig der Auftragsbestätigung nur die effektive Einsatzzeit, gerundet auf 15 Minuten verrechnet. Die mind. Einsatzzeit beträgt, wenn nicht im Vorfeld anders besprochen drei Stunden.

Zeitzuschläge gemäss GAV für Nacht-, Sonn- und Feiertags-Einsätze sowie Fahrzeit- und Fahrkostenentschädigung sind in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag geregelt.

Nach Einsatzende ist die Rechnung innert 30 Tagen oder nach Absprache zu begleichen. Eine Verrechnung mit Gegenforderung oder Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

Gebühren ab 2. Zahlungserinnerung ohne Rückmeldung: Gebühren / administrative Aufwendungen CHF 20.00
Wir behalten uns vor, offene Forderungen – nach Ablauf der Zahlungsfrist der 2. Zahlungserinnerung – unserem Inkassopartner zu übergeben.
Sollte die Forderung dem Inkassobüro übergeben worden sein, gelten deren Gebühren und Verzugszinsen.

Vorauszahlung und Sicherheit

Hat SGD GmbH begründete Zweifel, dass der Auftraggeber die Zahlungsbedingungen vertragsgemäss erfüllen wird, kann sie eine Vorauszahlung von mind. 50% oder eine Sicherheitsleistung verlangen.

Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheit nicht fristgerecht geleistet, kann SGD GmbH vom Vertrags- und/oder Auftragsverhältnis zurücktreten. Dies ohne Einhaltung von Fristen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle keinerlei Anrecht auf Schadenersatz, Entschädigung seiner Umtriebe oder sonstige Schadenersatzansprüche.


Auflösung des Vertragsverhältnisses

Der Vertrag kann von beiden Parteien gekündigt werden, wenn die Gegenpartei nicht oder nur teilweise seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Kündigung tritt zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme in Kraft. Der Auftraggeber haftet der SGD GmbH für alle entstandenen Kosten sowie Folgekosten. Hat der Auftraggeber seine vertraglich festgelegten Pflichten verletzt oder einen Auftrag erteilt, welcher sich später als gesetzwidrig herausstellt, so kann die SGD GmbH den Auftrag jederzeit sofort auflösen. Der Auftraggeber kann daraus keinerlei Forderungen ableiten.


Korrespondenz

Der sicherste Weg der Korrespondenz ist ein Brief oder E-Mail. Wir erlauben uns, sollten Sie uns per Mail kontaktieren und nichts anderes gewünscht wird, weiterhin den Kontakt mit E-Mail zu führen.


Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Baden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den einfachen Auftrag (OR). Ohne ausdrücklichen Gegenbericht des Auftraggebers, geht SGD GmbH davon aus, dass die AGB`s gelesen, verstanden und akzeptiert worden sind.